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Bürgerkampagne "Weil's hilft!"

Die Gesellschaft zur Förderung der Krebstherapie e.V. mit dem Carl Gustav Carus-Institut unterstützt die Bürgerkampagne "Weil’s hilft!"

Diese Kampagne wird von den Gesundheits- und Patientenorganisationen GESUNDHEIT AKTIV, KNEIPP-BUND und NATUR UND MEDIZIN getragen. Es soll gezeigt werden, welche Chancen die Integrative Medizin für Patientinnen und Patienten bietet und was sich politisch ändern muss, damit sich alle hilfsbedürftigen Menschen diese Medizin leisten können. Seit Jahrzehnten setzen sich die Initiatoren der Kampagne für die Förderung der Naturmedizin in Gesellschaft, Wissenschaft und Politik ein, informieren und unterstützen Patient*innen und fördern Projekte in verschiedenen Lebenswelten. Mit dieser Kampagne werden Kräfte gebündelt, um der Naturmedizin in Deutschland eine vernehmliche, nicht mehr zu überhörende Stimme zu geben. Nicht gegen die Schulmedizin, sondern auf Augenhöhe mit ihr. Denn wir sind überzeugt: Die Zukunft gehört dem Miteinander von Natur- und Schulmedizin. Patient*innen haben ein Recht auf eine moderne Medizin, die das Beste aus beiden Welten verbindet: High-Tech ebenso wie den reichhaltigen Schatz „natürlicher“ Behandlungsformen.

Gemeinsam vertreten die drei o.g. Patientenorganisationen bereits jetzt die Interessen von mehr als 200.000 Menschen. Weitere Partner sind schon hinzugekommen, zum Beispiel der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) und der Patientenverband Hahnemannia. Im Juni 2019 hat sich auch der Europäische Naturheilbund e. V. der Kampagne angeschlossen: „Und das ist erst der Anfang, denn wir wollen wachsen und viele weitere Unterstützer*innen gewinnen, die sich für unsere Ziele einsetzen“ so die Initiatoren der Kampagne "Weil’s hilft!"

Nähere Informationen zur Kampagne unter: www.weils-hilft.de

Zum geplanten Verbot der Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin

Anfang 2024 gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne bekannt, Homöopathie und anthroposophische Medizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen.

Auch wenn der Umfang der Streichungen über die Zusatzleistungen der GKV unbedeutend erscheint, darf man die eigentliche  Intention nicht verkennen: Es geht um einen Richtungsstreit in der Medizin. Seit langem (1976) sorgt die deutsche Arzneimittelgesetzgebung für den gesetzlichen Rahmen, dass auch für die sogenannten "Besonderen Therapierichtungen", zu denen Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie gehören, ein pluralistischer Ansatz in medizinischer Forschung und Anwendung gewahrt ist. Diese Rahmenbedingungen werden durch diesen Plan bewusst untergraben.

Es sollte doch auch weiterhin jeder Ärztin und jedem Arzt frei vorbehalten bleiben, die Medizin anzuwenden, die in dem jeweiligen Einzelfall wirksam und wirtschaftlich ist.

Bei Wegfall der Erstattung dieser Medikamente werden andere, weiterhin erstattungsfähige Medikamente verordnet, und die Ersparnis ist bestenfalls nicht mehr vorhanden, sondern im Gegenteil, höhere Kosten sind zu erwarten. Die Realität in der Patientenversorgung zeigt, dass der integrative Einsatz von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin zur Reduzierung von konventionellen Arzneimitteln, Krankenhauseinweisungen und zur Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten beiträgt. Ferner ist nicht nachvollziehbar, warum in der aktuellen Situation (Stichwort: Lieferengpässe bei Arzneimitteln) solche langjährig bewährten Therapieoptionen als Satzungsleistung gestrichenwerden sollen.

Der Vorwurf, Homöopathie und Anthroposophische Medizin hätten keine Evidenz gezeigt, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Zahlreiche klinische Studien und Meta-Analysen sowie Daten aus der Versorgungsforschung belegen wissenschafltich deren Wirksamkeit.

Wir haben hier einige unterschiedliche Initiativen zusammen gestellt, bei denen Sie sich engagieren können! Bitte leiten Sie diese weiter - an Ihre Kund:innen, Freunde, Kolleg:innen und Interessierte.  Bitte reagieren Sie schnell!

Unterstützen Sie und setzen Sie selbst ein Zeichen mit vorbereiteten Aktionen von WEIL´S HILFT:
https://www.weils-hilft.de/informieren/lauterbach-will-krankenkassen-die-erstattung-von-homoeopathie-verbieten

Hier finden Sie eine vorbereitete E-Mail an Karl Lauterbach:
https://www.weils-hilft.de/informieren/e-mail-an-das-bundesministerium-fuer-gesundheit

Unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Pläne wir haben Herrn Lauterbach geschrieben, in der Hoffnung, die Umsetzung der Pläne, wie sie angekündigt sind, noch aufhalten zu können.

Mittlerweile liegt der erwartete Entwurf für das entsprechende Gesetz vor. Dem § 11 Absatz 6 im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird folgender Satz angefügt:

„Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“

Dabei handelt es sich um einen Referentenentwurf, d.h. er geht nun in die Abstimmungsprozesse der Ressorts und des Parlaments. Das heißt: Noch ist Zeit, Abgeordnete anzusprechen und auf Änderungen hinzuwirken.

Auch das haben wir getan. Wir haben die Bundetagsabgeordneten von SPD, Grünen, FDP und CDU aus unserer Region angesprochen.

 

Im Folgenden finden Sie Stellungnahmen einiger Fachverbände:

GAÄD: www.gaed.de    

Hufeland Gesellschaft: Evidenz statt Eminenz – Hufelandgesellschaft fordert mehr Sachlichkeit in der Debatte um Satzungsleistungen  

DAMiD: https://www.damid.de/neuigkeiten/1403-lauterbach-segelt-an-beduerfnissen-von-patient-innen-vorbei.html  

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): Pressemitteilung:

Gerade in Zeiten von Lieferengpässen braucht es mehr Therapieangebote

 

Weil´s hilft hat am 27. Januar 2024 hierzu eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht.
Wenn Sie diese Petition mit unterchreiben möchten, klicken Sie bitte hier.

Die Petition kann bis zum 7. März 2024 unterschrieben werden:

Die Petitions-Forderung: Unveränderte Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung!

 


Carl Gustav Carus-Institut der Gesellschaft zur Förderung der Krebstherapie e. V. | Allmendstr. 55 - 75223 Niefern-Öschelbronn | Tel.: 07233 7043-101 | www.carus-institut.de